Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen VOB/A
Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A informieren die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rositz als Auftraggeber über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungennach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die Information enthält folgende Angaben:
Auftraggeber
Auftragsgegenstand
Ort der Ausführung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Gemeinde Göhren